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   VG Berlin, 26.09.2014 - 12 K 978.13   

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https://dejure.org/2014,34343
VG Berlin, 26.09.2014 - 12 K 978.13 (https://dejure.org/2014,34343)
VG Berlin, Entscheidung vom 26.09.2014 - 12 K 978.13 (https://dejure.org/2014,34343)
VG Berlin, Entscheidung vom 26. September 2014 - 12 K 978.13 (https://dejure.org/2014,34343)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2011 - 10 N 48.09

    Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin; Studiengang Wirtschaft (Diplom);

    Auszug aus VG Berlin, 26.09.2014 - 12 K 978.13
    Dies bedeutet, dass die Leistungsanforderungen in einer solchen Prüfung und die Maßstäbe, nach denen die erbrachten Leistungen zu bewerten sind, einer gesetzlichen Grundlage bedürfen und die Prüfungsschranke nach ihrer Art und Höhe nicht ungeeignet, unnötig oder unzumutbar sein darf (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. November 2011 - OVG 10 N 48.09 - juris Rdn. 6).

    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, dem sich die Kammer insoweit anschließt, hat in seinem Beschluss vom 30. November 2011, a.a.O. Rdn. 7 zu § 31 Abs. 1 Satz 1 BerlHG a.F., der keine weitergehenden Regelungen als die genannten aktuellen Vorschriften traf, ausgeführt:.

  • OVG Hamburg, 19.11.2013 - 3 Bs 274/13

    Beteiligtenfähigkeit der Universität der Bundeswehr Hamburg; Prüfungsausschluss

    Auszug aus VG Berlin, 26.09.2014 - 12 K 978.13
    Schwerwiegend ist die Täuschung in Abgrenzung eines "gewöhnlichen" Täuschungsversuchs, wenn eine besonders intensive Täuschungshandlung vorliegt, die Verletzung der "Spielregeln des fairen Wettbewerbs" und der Chancengleichheit der anderen, sich korrekt verhaltenden Prüflinge besonders groß ist, ein grobes Täuschungsmanöver vorliegt (organisiertes Zusammenwirken mehrerer Personen, aufwendiger Einsatz technischer Hilfsmittel) oder bei wiederholter Täuschung (vgl. Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Aufl. 2014, Rdn. 240, 244; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 27. September 1995 - 1 UE 3026.94 - juris; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. November 2013 - 3 Bs 274/13 - juris Rdn.12).

    Das Verhalten der Klägerin, die sich nicht bloß eines unzulässigen Hilfsmittels wie in der genannten Modulklausur bedient hat, sondern als Gerüst (Umfang, Aufbau, Gliederung, Quellen) für Ihre Abschlussarbeit die Arbeit von G... herangezogen hat, ohne dies offenzulegen, ist ein grobes Täuschungsmanöver, das in besonders hohem Maße die Spielregeln des fairen Wettbewerbs und die Chancengleichheit der anderen, sich korrekt verhaltenden Prüflinge verletzt (vgl. Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. November 2013, a.a.O. juris Rdn. 13).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2012 - 9 S 1823/12

    Ausschluss von weiteren Prüfungsleistungen und Verlust des Prüfungsanspruchs

    Auszug aus VG Berlin, 26.09.2014 - 12 K 978.13
    Ermessensfehler liegen dann vor, wenn die zuständige Behörde den Zweck des ihr eröffneten Ermessens verkennt, insbesondere relevante Tatsachen nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen anstellt, den ihr gesetzten Rahmen, etwa durch unverhältnismäßige oder gleichheitswidrige Maßnahmen, überschreitet oder gar kein Ermessen ausübt (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, Kommentar, 14 Aufl. 2013, § 40 Rdn. 85 ff; zu einem Ermessensausfall bei einer prüfungsrechtlichen Sanktionsentscheidung vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 21. November 2012 - 9 S 1823/12 - juris Rdn. 45 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2011 - 10 N 21.09

    Täuschung bei ärztlicher Prüfung durch Mitnahme eines Spickzettels, ohne diesen

    Auszug aus VG Berlin, 26.09.2014 - 12 K 978.13
    Denn durch die Mitnahme der "Lernkarten" in den Prüfungsraum war die Täuschungshandlung bereits vollendet (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. November 2011 - OVG 10 N 21.09 - juris Rdn. 9).
  • VG Berlin, 08.07.2015 - 12 K 423.14

    Entziehung des akademischen Grades "Doktorin des Rechts"; Anspruch auf

    Die Frage, ob eine Täuschungshandlung vorliegt, ist gerichtlich voll überprüfbar (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. April 2013 - 14 A 880/11 - juris Rdnr. 26; VG Berlin, Urteil vom 26. September 2014 - 12 K 978.13 - juris Rdnr. 27, auch für den schwerwiegenden Fall der Täuschung).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2017 - 6 A 1586/16

    Täuschung eines Studenten durch wörtliche oder sinngemäße Übernahme von fremden

    vgl. zum Vorliegen eines schweren Falls auch Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Auflage 2010, Rn. 229, 240 ff., 244; OVG HH, Beschluss vom 19. November 2013 - 3 Bs 274/13 -, juris, Rn. 12 ff.; VG Berlin, Urteil vom 26. September 2014 - 12 K 978.13 -, juris, Rn. 27.
  • OVG Niedersachsen, 15.07.2015 - 2 LB 363/13

    Dissertation; Plagiat; Promotion; Täuschung; Ungültigerklärung; bedingter Vorsatz

    Der Senat hat insoweit nicht von allgemeinen Grundsätzen, sondern von der konkreten Regelung der hier zugrunde liegenden Promotionsordnung auszugehen, sieht sich aber unabhängig hiervon auch weiterhin in Einklang mit den Grundzügen der seit dem Zulassungsbeschluss in nicht geringem Umfang angefallenen Rechtsprechung und Literatur (vgl. z.B. OVG Münster, Urt. v. 24.7.2013 - 14 A 880/11 -, NWVBl. 2014, 69; VG Hamburg, Beschl. v. 29.8.2013 - 2 E 3236/13 - OVG Hamburg, Beschl. v. 19.11.2013 - 3 Bs 274/13, 3 So 102/13 -, DÖV 2014, 399; VGH Mannheim, Beschl. v. 3.2.2014 - 9 S 885/13 -, DVBl. 2014, 1189; VG Düsseldorf, Urt. v. 20.3.2014 - 15 K 2271/13 -, ZUM 2014, 602; OVG Münster, Beschl. v. 8.4.2014 - 19 A 991/12 - VG Regensburg, Urt. v. 31.7.2014 - RO 9 K 13.1442 - VG Berlin, Urt. v. 26.9.2014 - 12 K 978.13 - OVG Saarlouis, Beschl. v. 2.2.2015 - 2 D 371/14 - VGH Mannheim, Beschl. v. 9.2.2015 - 9 S 327/14 - OVG Münster, Beschl. v. 24.3.2015 - 19 A 1111/12 -).
  • VG Hamburg, 10.10.2016 - 2 K 6400/15

    Nichtbestehen seines Masterstudiengangs

    Es ist jedoch nicht zu beanstanden, dass die Beklagte den Kläger darauf hingewiesen hat, dass er sich aufgrund von Härtefallaspekte um eine Verlängerung der Bearbeitungszeit nach § 14 Abs. 7 PO hätte bemühen können und dass er dies unterlassen hat (vgl. in ähnlicher Konstellation: VG Berlin, Urt. v. 26.9.2014, 12 K 978/13, juris Rn. 29).
  • VG Berlin, 29.11.2021 - 12 K 63.19
    Da es im Entziehungsverfahren nicht um eine Leistungsbewertung geht, bei der der Bewertungsspielraum der Prüfer und Prüferinnen streng zu beachten ist, sondern um die Rechtsfrage, ob eine vorsätzliche Täuschung vorliegt (vgl. VG Berlin, Urteil vom 26. September 2014 - VG 12 K 978.13 -, juris Rn. 24; VG Berlin, Urteil vom 31. August 2021 - VG 12 K 65.19 -, juris Rn. 45), durfte sich die Prüfungskommission sachverständiger Hilfe bedienen und dazu insbesondere auch einer Mitarbeiterin des Rechtsamtes die Teilnahme an ihren Sitzungen gestatten.
  • VG Berlin, 31.08.2021 - 12 K 65.19
    Zu beachten ist, dass es hier nicht um eine Leistungsbewertung ging, bei der der Bewertungsspielraum der Prüfer streng zu beachten ist, sondern um die Rechtsfrage, ob eine vorsätzliche Täuschung vorliegt (vgl. VG Berlin, Urteil vom 26. September 2014 - 12 K 978.13 - juris Rn. 24).
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